Liebe Besucherinnen und Besucher der Homepage des Sozialgerichts Münster,

das Sozialgericht Münster ist örtlich zuständig für die Stadt Münster sowie die angrenzenden Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt. Es entscheidet insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsförderung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts, der Sozialhilfe und bei der Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale (siehe hierzu insbesondere § 51 Sozialgerichtsgesetz).

Auf der Homepage finden Sie etwa Informationen über Sitzungstermine des Gerichts, Pressemitteilungen, die Geschäftsverteilung des Sozialgerichts Münster, Öffnungszeiten und Kontaktadressen. Unter „Rechts-Infos“  finden Sie zudem wichtige Formulare, verwendbar etwa für die Klageerhebung oder die Antragsstellung im einstweiligen Rechtsschutz.

Prof. Dr. Lange

Präsident des Sozialgerichts