Öffnungszeiten:
Das Gebäude ist von montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Der Besuch öffentlicher Verhandlungen ist auch über die oben angegebenen Öffnungszeiten möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Einganskontrolle.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 13:00 bis 14:00 Uhr
Die Beschäftigten des Sozialgericht Münster nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil. Falls Sie unsere Beschäftigten persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Die Bücherei ist in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Auf die Benutzungsordnung wird hingewiesen.
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Benutzerordnung .pdf