P R E S S E I N F O R M A T I O N

                  Sozialgericht Münster

                    Münster, 03.02.2022

 

 

Erstes Sozialgericht des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitet komplett digital

 

Sozialgericht Münster erprobt den Echtbetrieb der elektronischen Gerichtsakte

 

Seit Ende Januar 2022 arbeitet das Sozialgericht Münster mit der elektronischen Gerichtsakte (e2A) in Rechtssachen. Landesweit erstmalig wurde damit ein komplettes Sozialgericht auf die elektronische Aktenführung umgestellt und pilotiert in einem revisionssicheren e-Akten-System.

 

Im Rahmen der Pilotierung am Sozialgericht Münster, deren Ziel die Erprobung eines durchgängigen Arbeitens mit der führenden elektronischen Gerichtsakte ist, arbeiten zwar alle 21 Kammern zunächst noch für einige Wochen „hybrid“, die Papierakte bleibt also vorerst rechtsverbindlich. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierung wird die herkömmliche Papierakte jedoch vollständig entfallen und durch eine vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung ersetzt.

 

Für Gerichtspräsident Ulrich Scheer ist die eAkte logische Konsequenz des digitalen Wandels der Gesellschaft und unabdingbar für die weitere Modernisierung der Justiz. Angesichts der ohnehin schon hohen Belastung des Sozialgerichts Münster – auch durch viele Abrechnungsstreitigkeiten von münsterländer Kliniken – zeigt sich der Gerichtspräsident besonders beeindruckt vom Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Wir haben eine hochmotivierte Belegschaft, die sich mit Interesse und großem Einsatz neuen Herausforderungen stellt.“

 

Dem Start der Pilotierung der elektronischen Aktenführung am Sozialgericht Münster gingen mehrmonatige Vorbereitungen sowie umfangreiche Schulungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts voraus.

 

Erfahrungen mit der Nutzung der elektronischen Akte in Rechtssachen werden bereits seit einigen Monaten bei einigen Kammern des Sozialgerichts Düsseldorf gesammelt. Diese greift das Sozialgericht Münster nun auf und erweitert die Pilotierung des Systems zur elektronischen Aktenführung auf ein komplettes Gericht.

 

Das Sozialgericht Münster ist für ca. 1,6 Millionen Einwohner örtlich zuständig. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Münster und der Kreise Steinfurt, Borken, Coesfeld und Warendorf.

 

Herausgeber:

Der Präsident des Sozialgerichts, 48038 Münster, Postfach 7120

Hausadresse: Alter Steinweg 45, 48143 Münster

Fernruf (0251) 51 02 30, Telefax: (0251) 51023-330

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Vizepräsident des Sozialgerichts Klein