27.01.2021

Mit Beginn des Jahres 2021 verfügt das Sozialgericht Münster über Videokonferenztechnik, um Gerichtsverhandlungen auch im virtuellen Raum durchführen zu können. Neben den herkömmlichen Sitzungssälen im Gerichtsgebäude am Alten Steinweg in Münster stehen dem Sozialgericht nunmehr regelmäßig auch mehrere virtuelle Sitzungssäle zur Verfügung.

Während die Beteiligten eines Verfahrens im Rahmen der wochentags stattfindenden Verhandlungs- und Erörterungstermine der Kammern des Gerichts regelmäßig im Gerichtssaal anwesend sind, besteht nunmehr die Möglichkeit, dass Beteiligte bzw. ihre Bevollmächtigten oder Beistände sich während einer Verhandlung an einem anderen Ort aufhalten und dort Verfahrenshandlungen vornehmen. Die Verhandlung wird in Bild und Ton an diesen Ort übertragen.

Gerade im Rahmen der derzeit pandemiebedingt erforderlichen Kontaktreduzierung steht dem Sozialgericht, das vorrangig für Rechtsstreitigkeiten über gesetzliche Sozialleistungen zuständig ist, nunmehr die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung einer sicheren und modernen Maßstäben entsprechenden Sitzungstätigkeit zur Verfügung. Eine rege Nutzung der neuen Videokonferenztechnik findet aktuell durch mehrere Kammern des Gerichts vorrangig im Bereich der Verfahren betreffend die Gesetzliche Krankenversicherung statt.

Die Videoverhandlungen finden dabei ausschließlich browserbasiert statt. Beteiligte müssen weder ein Programm herunterladen, noch eine Registrierung bei einem Videokonferenzdienst vornehmen. Lediglich eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät, welches über ein Mikrofon und einen Lautsprecher sowie ggf. eine Kamera verfügt, ist für eine virtuelle Sitzungsteilnahme erforderlich.

Das Sozialgericht Münster ist für ca. 1,6 Millionen Einwohner örtlich zuständig. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Münster und der Kreise Steinfurt, Borken, Coesfeld und Warendorf.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@sg-muenster.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm